Update zur Klage gegen die Brennstoff-Exporte an belgische Pannenmeiler Doel 1 & 2
Es war ein Riesenerfolg, die erste Instanz im Eilverfahren gewonnen zu haben.
Ohne die Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung festzustellen, entschieden die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (2. Instanz, OVGH Kassel) am 08.12.2020, dass der Export von nuklearen Brennstoffen an die störanfälligen belgischen Altmeiler fortgesetzt werden und die grenznahen Risikoreaktoren somit weiter unter “Dampf” gehalten werden können.
Den relevanten Fragen zur AKW-Sicherheit und des Schutzes der Bürger*innen gegen die atomaren Gefahren wich das Kasseler Gericht während des Verfahrens aus. Für die Richter spielte es auch keine Rolle, dass das Gesetz über die Laufzeitverlängerung in Belgien 2015 ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit für Doel 1&2 beschlossen wurde und der Weiterbetrieb der Anlagen laut einem EuGH-Urteil in 2019 seitdem nur formal geduldet wird.
Plan der Atomkonzerne ist vorläufig aufgegangen
Der Beschluss des OVGH Kassel ermöglicht jetzt aus Deutschland heraus erstmal den rechtswidrigen Betrieb einer Hochrisikotechnologie, mit der völlig unverständlichen Unterstellung, dass vorerst (bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache) kein Rechtsschutz dagegen bestehen würde! Für die Atomkonzerne ist damit vorläufig der Plan aufgegangen, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell KEIN Recht haben, sich auf die Schutz-Paragraphen des Atomgesetzes vor Gericht wirksam berufen zu können.
Im Hauptprozess werden die Würfel jedoch neu gespielt und unsere Klage hat genug Potential, um letztlich zu gewinnen!
Aktuelle wäre es Aufgabe der Politik, ihre Schutzpflichten gegenüber den Bürgern zu gewährleisten. Statt wegzuschauen, müsste sie dringend den Widerspruch auflösen, einerseits den Atomausstieg in Deutschland zu betreiben, andererseits die Atomkraftwerke Doel 1 und Doel 2 unter Strahlung zu halten.
Wie gesagt, das eigentliche Hauptverfahren steht noch an. Hier hat das Gericht erneut die Chance, die Sicherheit der Bürger wiederherzustellen und zu konstatieren, dass der jetzige Export von nuklearen Brennstoffen an Doel 1 und 2 illegal ist.
Darüber werden wir Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Nun wünschen wir Euch erst einmal einen ruhigen Jahreswechsel und ein gutes und gesundes neues Jahr 2021.
Euer Redaktionsteam